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OLG Hamm, 01.02.1954 - 2 a Ss 1396/53 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 564
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 30.11.1970 - Gr. Sen. 1.69
Beginn und Dauer der Revisionsbegründungsfrist als Einmonatsfrist - Anschluss der …
Gleiches gilt nach Auffassung der Oberlandesgerichte Hamm (Beschluß vom 1. Februar 1954 - (1) 2 a Ss 1396/53 - [NJW 1955, 564]) und Celle (Beschluß vom 2. Februar 1956 - 2 Ss 373/55 - [NJW 1956, 760]; anderer Ansicht: Oberlandesgericht Koblenz, Beschluß vom 11. März 1952 - Ss 50/52 - [NJW 1952, 1229] und Bayer. ObLG, Beschluß vom 29. März 1954 - 1 St. 26/54 - [MDR 1954, 499]) auch dann, wenn der bei der Verkündung des Urteils nicht anwesende Angeklagte die Einlegungsfrist versäumt hat. - BGH, 29.04.1960 - 1 StR 114/60
Wahrung der Berufungsfrist bei telegraphischer Einlegung der Berufung durch …
Denn der Rechtsmittelführer käme in den Fällen, in denen die Frist allein deshalb versäumt wurde, weil der zuständige Beamte des Gerichts die Durchsage aufgenommen hat und das Telegramm deshalb nicht rechtzeitig überbracht wurde, stets auf dem Umweg über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zum gleichen Ergebnis (vgl. BayObLG NJW 1954, 323; OLG Hamm DRpfl 1955, 249, 251 und NJW 1955, 564).